mobilcom/debitel – und die Abzocke geht weiter!

Ich hatte  ja schon über meine negativen Erfahrungen mit mobilcom/debitel berichtet.

Siehe diesen Blog-Eintrag:

Vorsicht vor dem Provider mobilcom/debitel Finger weg!

Ich hatte dann gegen die unberechtigte Rechnung Widerspruch eingelegt und die Zusendung einer funktionsfähigen SIM-Karte gefordert. Es passierte, wie zu erwarten – nichts. Daraufhin forderte ich erneut eine SIM-Karte an und setzte eine Frist bis zum 05.12.2019 (alles natürlich per Einschreiben mit Rückschein) – wie nicht anders zu erwarten passierte wieder nichts, natürlich kam auch keine SIM-Karte. Daraufhin kündigte ich den Vertrag fristlos wegen Nichterfüllung.

Auch das wurde ignoriert, stattdessen kamen immer wieder neue Rechnungen. Ein Anruf beim bekannt inkompetenten „Kundenservice“ blieb erfolglos.

Jetzt kam ein Schreiben von mobilcom/debitel, sie würden den Vertrag fristlos wegen unbezahlter Rechnungen kündigen. Gleichzeitig stellen sie noch eine Forderung von insgesamt € 642,45 ab Dezember 2019 (bis zur Kündigung hatte ich alle Rechnungen zähneknirschend bezahlt knapp € 300.- für die ich keinerlei Leistung erhielt!) in dem Betrag von € 642,45 ist auch noch der Gewinnverlust bis zum nominellen Vertragsende enthalten.

Nun, ich lasse die Sache gerichtlich klären und werde weiter berichten.

Übrigens erst letzte Woche bekam mobilcom/debitel eine Strafe von der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telephonwerbung in Höhe von € 145.000.- Wer sich dafür interessiert – einfach mal nach Bewertungen von mobilcom/debitel suchen.

Ob das widerliche Verhalten von mobilcom/debitel schon strafrechtlich relevant ist, kann ich nicht beurteilen. Umgangssprachlich ausgedrückt, sind sie ein Pack von Abzockern! Solche Firmen sollten nicht ihr „Geschäfts Modell“ weiter führen dürfen!

Witzige Anmerkung am Rande: Ich habe heute nochmal versucht, den Kundenservice zu erreichen – Blechente na klar. Nach Eingabe der Daten eine automatische Ansage: „Ihr Konto ist gekündigt, wenn Sie Reklamationen haben wenden Sie sich schriftlich an uns…“

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